In 2022 müssen in Deutschland alle Immobilien für die Grundsteuer neu bewertet werden. Das bisheriger Verfahren wurde für verfassungswidrig erklärt. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und der Erstellung einer entsprechenden Feststellungserklärung an das Finanzamt.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.
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